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Wärmepumpen-Installateur

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(1) Allgemeines

1. Für unsere Leistungen, inklusive Auskünfte, Angebote, Beratungen, Lieferungen und Reparaturen, gelten die nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
2. Ansonsten haben unsere Mitarbeiter keine Befugnis, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gewähren.
3. Gem. DSGVO weisen wir darauf hin, dass Daten unserer Auftraggeber von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung erforderlich ist. Unsere Auftraggeber (=Betroffenen) haben das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten. Außerdem hat jeder Betroffene ein Recht darauf, dass die Daten auf Verlangen berichtigt, gelöscht oder gesperrt werden.
4. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354a HGB bleibt unberührt.

(2) Überlassene Unterlagen

1. Zu unserem Angebot gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt.
2. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Kalkula-tionen usw., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

(3) Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern auf die Verbindlichkeit im Angebot nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
2. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen, z.B. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen, innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden oder mit den Leistungen beginnen.
3. Alle Angaben über unsere Waren und Leistungen, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt und als solche bezeichnet sind, sind in jedem Fall branchenübliche Abweichungen zulässig.

(4) Preise

1. Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Unsere Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, zzgl. Verpackung und Versandkosten.
3. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge: Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird – im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen – der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt wer-den kann, weil:
a) der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte,
b) der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt,
c) der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde,
d) die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Informationstechnik (z.B. Fernwartung Wärmepumpe) nicht einwandfrei gegeben sind.

(5) Lieferung

1. Unsere Angaben über Reparatur- oder Montagefristen berufen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
2. Lieferfristen und Termine gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Lieferfristen/Termine beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen. Sie gelten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
3. Bei Fristen und Terminen, die in der Auftragsbestäti¬gung nicht ausdrücklich als fest bezeichnet sind, kann uns der Auftraggeber zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten.
4. Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Auftraggebers um den Zeitraum, um den der Auftraggeber seinen Verpflich¬tungen uns gegenüber nicht nachkommt.
5. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, es sei denn, dass das Hindernis nur vorübergehender Natur und die Verschiebung des Leistungstermins dem Auf¬traggeber zumutbar ist.
6. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
7. Steht dem Auftraggeber ein vertraglich vereinbartes oder gesetzliches Rücktrittsrecht zu und setzen wir dem Auftraggeber für des-sen Ausübung eine angemessene Frist, so erlischt das Rücktrittsrecht, wenn nicht der Rücktritt vor dem Ablauf der Frist erklärt wird.
8. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
9. Der Kunde hat im Unternehmerverkehr in Fällen des Verzugs (bei der Erstel¬lung von Bauleistungen) nur dann den Anspruch aus § 8 Nr. 3 VOB/B, wenn für Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.

(6) Widerruf / Beendigung

1. Verbrauchern steht in best. gesetzl. geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall informieren wir Sie hierüber gesondert.
2. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Materialien bzw. Ersatzteile, zu bezahlen.

(7) Zahlung

1. Zahlungen sind in Euro zu leisten und haben porto- und spesenfrei zu erfolgen.
2. Zahlungen haben – soweit in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben – innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.
3. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen.
4. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Kaufleuten ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegen-ansprüchen durch den Auftraggeber nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Alle unsere Forderungen – auch solche aus anderen Verträgen mit dem Auftraggeber – werden sofort fällig im Falle des Zahlungsverzuges oder der Zahlungseinstellung des Auftraggebers oder wenn uns sonst Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers Anlass geben. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände auf Seiten des Auftraggebers schon bei Vertragsabschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Frist¬setzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

(8) Creditreform Boniversum-Information nach Art. 14 DSGVO

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH in Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Auf Wunsch erhalten Sie gerne weitere Informationen gem. Art. 14 DSGVO.

(9) Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderung, aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

(10) Abnahme

1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist.
2. Die Arbeit ist abgenommen und die Abnahme ist erfolgt, wenn die Arbeit den Abnahmetest erfolgreich bestanden hat. Die Abnahme kann wegen eines Mangels, der den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nur unerheblich mindert, nicht verweigert werden.
3. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Auftraggeber die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Auftraggeber in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

(11) Gewährleistung

1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
2. Der Auftraggeber hat einen Mangel der Montage oder der Reparatur unverzüglich mitzuteilen. Hat der Auftraggeber ohne unsere Einwilligung Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt unsere Haftung für diese Arbeiten. Das Gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Auftraggebers der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

(12) Haftung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die wir dem Auftraggeber nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren haben oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet. En Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(13) Salvatorische Klausel

Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Klauseln sind durch solche gültigen Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen.

(14) Schlussbestimmungen

1. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den Leistungen der Sitz des Auftraggebers.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Sitz. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

Stand: Mai 2018